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+---Thema: Filesharer besser geschützt Eröffnet von Steffen


Beitrag von: Steffen an 31. 07 2007, 22:30

Wie unsere Kollegen von < laut.de > berichten, dürfen Internetprovider die Verbindungsdaten ihrer Nutzer nur auf richterlichen Beschluss herausgeben. Eine einfache Anfrage der Staatsanwaltschaft ist nicht rechtmäßig. So müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, was hier nicht der Fall sei. Es gelten auch bei Tauschbörsen die Gesetze des Marktes, und bei einem Preis von 0 Cent würden auch Güter nachgefragt, für die man sonst nicht einmal einen Cent zu zahlen bereit wäre.
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